Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo vom 18.09.2024, Az.
Die Ordnungsmittelanträge des Antragstellers werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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