Die Beschwerde des beteiligten Jugendamtes gegen den am 02.01.2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,- € festgesetzt.
I.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Marl vom 20.09.2010 (Az.
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