1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neustadt a. Rbge. vom 15.11.2023 geändert. Die Kostenrechnung der Kostenbeamtin des Amtsgerichts - Familiengericht - Neustadt a. Rbge. vom 04.09.2023 wird aufgehoben.
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