Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Amtsgericht Hannover vom 1. März 2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts- Familiengericht - Hannover vom 22. Februar 2013 geändert.
Auf die Anschlusserinnerung des Bezirksrevisors bei dem Amtsgericht Hannover vom 21. Januar 2013 wird unter Zurückweisung der Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter vom 21. Dezember 2012 die aus der Landeskasse an den beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten zu zahlende Vergütung auf 544,43 € festgesetzt.
Der Verfahrensbevollmächtigte hat der Landeskasse den überzahlten Betrag von 206,91 € zu erstatten.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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