OLG Celle - Beschluss vom 10.01.2023
17 UF 231/22
Normen:
BGB § 1769; BGB § 1767 Abs. 1; BGB § 1767 Abs. 2 S. 1; BGB 1768 Abs. 1 S. 1; BGB § 1752 Abs. 2 S. 2;

Erfolgreiche Beschwerde wegen unrechtmäßiger Zurückweisung des Antrags auf Adoption einer Volljährigen; Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Annehmenden und der Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis; besteht und kein überwiegendes Interesse des Sohnes des Annehmenden, des Beteiligten zu 2., entgegensteht, § 1769 BGB.

OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2023 - Aktenzeichen 17 UF 231/22

DRsp Nr. 2026/2434

Erfolgreiche Beschwerde wegen unrechtmäßiger Zurückweisung des Antrags auf Adoption einer Volljährigen; Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Annehmenden und der Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis; besteht und kein überwiegendes Interesse des Sohnes des Annehmenden, des Beteiligten zu 2., entgegensteht, § 1769 BGB.

Ein Volljähriger kann nach § 1767 Abs. 1 S. 1, HS. 1 BGB als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Die Voraussetzung der sittlichen Rechtfertigung basiert darauf, dass die Herstellung familienrechtlicher Beziehungen nicht zur freien Disposition der Beteiligten stehen und etwaigem Missbrauch vorgebeugt werden soll.

Tenor

I. Auf die Beschwerde des Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ort 1 vom 7. Oktober 2022 wie folgt geändert:

Die Anzunehmende X, geboren am XX.XX.XXXX, wird vom Annehmenden Y, geboren am XX.XX.XXXX, als Kind angenommen.

Die Anzunehmende führt den Familiennamen "XY".

Die Annahme beruht auf den §§ 1767 Abs. 1, 1770 BGB.

II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

III. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1769; BGB § 1767 Abs. 1; BGB § 1767 Abs. 2 S. 1; BGB 1768 Abs. 1 S. 1; BGB § 1752 Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.