Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 20.12.2012 aufgehoben.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf € 1.500,00 festgesetzt.
I. Der am [...]1996 geborene Betroffene ist auf Veranlassung Angehöriger aufgrund massiver psychischer Auffälligkeiten am 06.12.2012 durch Polizei- und Rettungskräfte zur stationären Aufnahme in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums B. verbracht worden. Nach Aktenlage leben seine gemeinsam sorgeberechtigten Eltern getrennt.
Am 07.12.2012 hat die Kindesmutter beim Familiengericht beantragt, die geschlossene Unterbringung des Betroffenen in der Klinik zu genehmigen. Zugleich hat sie versichert, die Antragstellung erfolge im Einvernehmen mit dem Kindesvater. Dieser werde eine Vollmacht zur Akte reichen.
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