Ergänzende Testamentsauslegung bei Grundbesitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 19.01.1993 - Aktenzeichen 20 W 59/92
DRsp Nr. 1995/1544
Ergänzende Testamentsauslegung bei Grundbesitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR
»Ein Testament, in dem der vor dem 1.1.1976 verstorbene Erblasser seinen Grundbesitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nicht erwähnt und nach den heutigen Wertverhältnissen nur über sonstige unwesentliche Vermögensgegenstände verfügt hat, weil er zur Zeit der Testamentserrichtung annahm, daß den Grundstücken kein nennenswerter wirtschaftlicher Wert zukomme, kann ergänzend mit dem Ziel ausgelegt werden, die insoweit im Testament enthaltene Lücke mit der Feststellung des hypothetischen Erblasserwillens zu schließen, sofern dieser Wille in dem Testament wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist.«