1. Auf die Beschwerden des Pfleglings und seiner Eltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 10.02.2025 (Az.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 2.000,00 festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für die Vertretung des Kindes in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Unter dem 30.01.2025 regte der für das Verfahren 10 OWi
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