1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rastatt vom 28.08.2024, Az.
2. Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe wird abgelehnt.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
4. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 12.450 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|