1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Zwangsgeldbeschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 8. April 2024 - Az.
2. Die Kosten des (erstinstanzlichen) Zwangsgeldverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
3. Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Beschwerdewert wird auf 500 EUR festgesetzt.
|
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|