Die Beschwerde des Kindesvaters [...] gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 02.12.2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
Der Gegenstandswert wird auf 146.623 € festgesetzt.
I. Der Kindesvater beantragt die familiengerichtliche Genehmigung von Rechtsgeschäften, die er für seine am 24.07.2005 geborene Tochter S. in Bezug auf die aufgrund der Unternehmensbeteiligung ihrer verstorbenen Mutter auf sie als Miterbin übergegangenen Rechte getätigt hat.
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