LG Kleve, vom 30.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 219/03
Fehlerhafte Beratung des Rechtsanwalts hinsichtlich Arrestverfahren zur Sicherung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich - Honoraranspruch; Schadenersatzpflicht?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2005 - Aktenzeichen I-24 U 43/04
DRsp Nr. 2005/9708
Fehlerhafte Beratung des Rechtsanwalts hinsichtlich Arrestverfahren zur Sicherung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich - Honoraranspruch; Schadenersatzpflicht?
1. Der Rechtsanwalt muss von einem Arrestgesuch abraten, wenn er dieses nur auf Vermutungen seines Mandanten stützen kann (hier: befürchtete Vermögensverschiebungen durch geschiedenen Ehemann der Mandantin).2. Zum Wegfall des Honoraranspruchs des Rechtsanwalts in einem solchen Fall.3. Der Wert außergerichtlicher Verfolgung eines Zugewinnausgleichsanspruchs richtet sich nach dem vom Mandanten verfolgten Interesse.4. Die daraus entstandene Geschäftsgebühr ist nicht auf die Prozessgebühr des Arrestverfahrens anzurechnen.