1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona - Nachlassgericht - (Aktenzeichen
Dem Nachlasspfleger wird für seine Tätigkeit eine Vergütung von 1.632,09 € (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) zugebilligt.
Die Vergütung kann aus dem Nachlass entnommen werden.
2. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.
3. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
4. Der Wert des Verfahrens wird auf 644,74 € festgesetzt.
I.
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