Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 29.05.2024 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 9.959,23 €.
I.
Das beschwerdeführende Kind wendet sich gegen die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit ihres Ergänzungspflegers im Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins, den Nachlass ihrer am ...2021 verstorbenen Mutter betreffend.
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