Der Antragstellerin wird Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist gewährt.
Der Antrag in der Hauptsache wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.
Die Antragstellerin wurde durch Bescheid des Magistrats der Landeshauptstadt Wiesbaden, Amt für Soziale Dienste - Betreuungsbehörde - vom 20.02.2023 (BI. 3 d. A.) nach § 32 Abs. 1 i. V. m. §§ 23 ff. BtOG als Berufsbetreuerin registriert.
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