OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 23.01.2025
20 VA 2/24
Normen:
VBVG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3;
Fundstellen:
FGPrax 2025, 121

Festsetzung der Vergütungen eines beruflichen Betreuers i.R.e. Antrags auf Überprüfung der Vergütungsstufe

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.01.2025 - Aktenzeichen 20 VA 2/24

DRsp Nr. 2025/6722

Festsetzung der Vergütungen eines beruflichen Betreuers i.R.e. Antrags auf Überprüfung der Vergütungsstufe

Enthält der angefochtene Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung, fehlt in dieser aber eine Angabe zu dem Gericht, bei welchem ein schriftlicher Antrag einzureichen ist, so dass ein Teil der erforderlichen Angaben der Belehrung im Sinne der vorgenannten Vorschrift unterblieben ist, wird ein Fehlen des Verschuldens gemäß § 26 Abs. 2 S. 2 EGGVG.

Tenor

Der Antragstellerin wird Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist gewährt.

Der Antrag in der Hauptsache wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VBVG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3;

Gründe

Die Antragstellerin wurde durch Bescheid des Magistrats der Landeshauptstadt Wiesbaden, Amt für Soziale Dienste - Betreuungsbehörde - vom 20.02.2023 (BI. 3 d. A.) nach § 32 Abs. 1 i. V. m. §§ 23 ff. BtOG als Berufsbetreuerin registriert.