Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 13.2.2023 in Ziffer 2, Absätze 6 bis 9 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der A...versicherungs-AG (Versicherungsnummer: "C"), zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 2.951,51 € auf dessen Rentenversicherungskonto bei der ... (Versicherungsnummer "A"), bezogen auf den 30.9.2022, begründet. Die A...versicherungs-AG wird verpflichtet, diesen Betrag seit dem 30.9.2022 bis zum Tag der Rechtskraft dieses Beschlusses mit 3,25 % zu verzinsen und an die ... zu zahlen. Die ... hat diesen Betrag mit dem bei Eintritt der Rechtskraft der Ausgleichsentscheidung geltenden Umrechnungsfaktor in Entgeltpunkte umzurechnen.
|
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|