1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Verfahrenswertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadtroda vom 02.09.2024, Az.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
In dem Verfahren
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