Auf die Berufung des Beklagten wird das am 2. Februar 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hameln geändert und neu gefasst.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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