1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 3. Januar 2017 -
2. Die Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt; die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet (Nr.
3. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht veranlasst.
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