1. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 12.12.2012 wird zurückgewiesen.
2. Der Kindesvater hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.
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