Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 13.03.2024 dahin abgeändert,
dass die Antragsgegnerin unter Zurückweisung der weitergehenden Anträge des Antragstellers verpflichtet wird, 7.103,56 Euro nebst Zinsen hieraus hin Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2023 an den Antragsteller zu zahlen und
der Antragsteller auf den Widerantrag verpflichtet wird, an die Antragsgegnerin 5.237,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2023 zu zahlen.
Die weitergehende Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
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