1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 16.06.2023 (Az.
2. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 4.000,00 festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen einen in einem Umgangsverfahren erlassenen Billigungsbeschluss.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|