Die gemäß §
Entgegen der Meinung des Amtsgerichts ist für den Antrag der Pflegemutter nicht das Vormundschaftsgericht, sondern das Familiengericht zuständig. Für das Kind B....... W.... besteht zwar eine Vormundschaft und in diesen Fällen ist die Zuständigkeit der Vormundschaftsgerichte oder der Familiengerichte streitig (Für Vormundschaftsgericht: Staudinger-Engler BGB Auflage 2004, § 1800 Rn. 20, 21; Palandt-Diederichsen BGB 63. Auflage §
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