1. Auf die Beschwerden der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gemünden am Main vom 18.09.2024 aufgehoben.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Seine außergerichtlichen Auslagen trägt jeder Beteiligte selbst.
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