1. Auf die Beschwerde der VBL wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Heidelberg vom 12.04.2024, Az.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der DRV Bunad (Vers. Nr. ...) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 6,3377 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ... bei der DRV Bund, bezogen auf den 28.02.2023, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der DRV Bund (Vers. Nr. ...) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,0023 Entgeltpunkten (Ost) auf das vorhandene Konto . bei der DRV Bund, bezogen auf den 28.02.2023, übertragen.
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