1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Rottweil vom 01.08.2024
aufgehoben.
2. Das Verfahren wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Rottweil
zurückverwiesen.
3. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
4. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 177.793 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten, beide türkische Staatsangehörige, deren Ehe in Istanbul / Türkei im Jahr 2017 rechtskräftig geschieden worden ist, streiten über güterrechtliche Ansprüche der Antragstellerin gegenüber dem Antragsgegner.
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