Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 2019 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Der Streitwert wird auf bis zu 500 € festgesetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 -
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