I.
1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten allein gegen die Kostenentscheidung im Urteil des Amtsgericht Wittenberg vom 08.12.2004 (Bl. 73 ff. d. A.) ist mangels Anfechtung der Hauptsache gemäß §
Eine weitergehende Beschwerdebefugnis ist nach §
2. Eine früher von der Rechtsprechung gleichsam praeter legem entwickelte außerordentliche Beschwerdemöglichkeit wegen so genannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit soll nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (BVerfG, NJW 2003,
|
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|