1. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer vom 11.05.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 25.04.2023 wie folgt abgeändert:
Die Beschwerdeführer werden als Beteiligte des Adoptionsverfahrens hinzugezogen.
2. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben und außergerichtliche Kosten zwischen den Beteiligten nicht erstattet.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Antrages auf Hinzuziehung als Beteiligte zum Adoptionsverfahren.
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