Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein vom 10. Februar 2021 geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
a.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin als laufende Nutzungsvergütung für die Dauer der alleinigen Nutzung des Anwesens Hauptstraße 234 in Ludwigshafen am Rhein ab Juli 2021 - längstens bis zur Rechtskraft der Ehescheidung - monatlich 1.000,00 € zu zahlen.
b. c. 2. 3. 4. 5.
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