Die gemäß §§ 27, 29 FGG statthafte sofortige weitere Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der angegriffene Beschluß des Landgerichts, der die Entlassung des Beteiligten zu 3) von seinem Amt als Betreuer hinsichtlich des Aufgabenkreises "Regelung von Vermögensangelegenheiten" bestätigt hat, läßt keinen Rechtsfehler erkennen (§§ 27 FGG,
Nach §
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|