KG - Beschluß vom 05.11.1993 (13 WF 6797/93) - DRsp Nr. 1995/1374
KG, Beschluß vom 05.11.1993 - Aktenzeichen 13 WF 6797/93
DRsp Nr. 1995/1374
Eine Sicherung des Anspruchs auf Sicherheitsleistung nach § 1389BGB wegen Gefährdung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest ist nicht zulässig (vgl. KG vom 10.06.1986, FamRZ 1986, 1107 und KG - 13 WF 4762/82 - vom 23.09.1982), da es sich bei dem Anspruch auf Sicherheitsleistung nicht um einen auf eine Geldforderung gerichteten Anspruch handelt, der seinerseits im Wege des Arrests nach § 916ZPO gesichert werden könnte.
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