I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Einbeck vom 26.07.2024 wie folgt abgeändert:
1.Der Antragsgegner wird verpflichtet, ab Mai 2025 laufenden Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder A. S., geb. am, Y. S., geb. am, und M. S., geb. am, in Höhe von 100 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes jeweils monatlich im Voraus an die Antragstellerin zu zahlen.
2.Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
III. Der Beschwerdewert wird auf 8.351,50 € festgesetzt.
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