Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27. September 2024,
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.632,16 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Aussetzung der Kürzung seiner Versorgungsbezüge nach § 35 Abs. 1 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) für den Zeitraum vom 01.10.2019 bis 28.02.2021.
Der 1957 geborene Kläger stand zuletzt im Amt eines Ersten Kriminalhauptkommissars in Diensten des Saarlandes. Mit Ablauf des 30.09.2019 trat er in den Ruhestand ein und erhält seitdem Versorgungsbezüge.
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