LG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.05.1993 (2/16 S 20/93) - DRsp Nr. 1994/14541
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.05.1993 - Aktenzeichen 2/16 S 20/93
DRsp Nr. 1994/14541
Auch wenn ein Ehegatte bei Abschluß eines Gutachtenauftrages bezüglich eines Hauses, das im Eigentum des anderen Ehegatten steht, darauf hinweist, daß der andere Ehegatte Eigentümer des Hauses ist, muß er, sofern er das Geschäft als Vertreter des anderen Ehegatten abschließt, eindeutig erkennen lassen, daß er als Vertreter des anderen Ehegatten handelt.
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