LG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen 22 T 65/97
AG Bad Neustadt a.d. Saale - Zweigstelle Mellrichstadt - XVII 278,
Mittellosigkeit eines Betreuten
BayObLG, Beschluß vom 06.11.1998 - Aktenzeichen 3Z BR 215/98
DRsp Nr. 1999/743
Mittellosigkeit eines Betreuten
»Zur Frage, ob der Betreute mittellos ist, wenn er Eigentümer von belasteten Grundstücken ist, die von ihm selbst und den Familien seiner Kinder bewohnt werden.«
Normenkette:
BGB § 1836 Abs. 2, § 1835 Abs. 4 ;
Gründe:
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