1. Die Beschwerde des Jugendamts gegen den Beschluss des Amtsgerichtes - Familiengericht - Weinheim vom 12.07.2024 (Az.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben das beschwerdeführende Jugendamt und die Eltern jeweils hälftig zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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