Der Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 5. Dezember 2019 -
Der Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 5. Dezember 2019 -
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten. Damit erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfassungsbeschwerdeverfahren.
I.
Der Verfassungsbeschwerde liegt ein betreuungsrechtliches Verfahren zugrunde. Die Beschwerdeführerin und Mutter der Betreuten setzt sich gegen ihre Entlassung als Betreuerin zur Wehr. Sie macht eine Verletzung in ihrem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 in seiner Ausprägung als Willkürverbot und von Art. 19 Abs. 4 GG geltend.
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