I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners und unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 13. Dezember 2012 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller 1.135,33 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 1. Mai 2009 zu zahlen.
2. Der weiter gehende Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
II. Von den Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen der Antragsteller 12 % und der Antragsgegner 88 %.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beläuft sich auf 1.290,63 €.
I.
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