OLG Düsseldorf - Beschluss vom 14.11.2019
3 UF 96/19
Normen:
BGB § 1605 Abs. 1 S. 3; BGB § 260 ; BGB § 261;
Fundstellen:
FamRB 2020, 217
FuR 2020, 300
Vorinstanzen:
AG Moers, - Vorinstanzaktenzeichen 484 F 32/19

Auskunftsverpflichtung eines UnterhaltsschuldnersVorlage einer in sich geschlossenen schriftlichen und systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2019 - Aktenzeichen 3 UF 96/19

DRsp Nr. 2020/2182

Auskunftsverpflichtung eines Unterhaltsschuldners Vorlage einer in sich geschlossenen schriftlichen und systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben

Die unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht wird mit der Vorlage einer in sich geschlossenen schriftlichen, systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben erfüllt; diese muss dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand ermöglichen, seinen Unterhaltsanspruch zu beziffern.

Tenor

Zur Vorbereitung des Senatstermins werden die Beteiligten darauf hingewiesen, dass die Beschwerde unbegründet ist.

Normenkette:

BGB § 1605 Abs. 1 S. 3; BGB § 260 ; BGB § 261;

Gründe

I.

Die Beschwerde ist entgegen ursprünglicher Bedenken zulässig. Insbesondere dürfte die Mindestbeschwer erreicht sein.