OLG Düsseldorf - Urteil vom 11.05.1993 (1 UF 3/93) - DRsp Nr. 1994/8759
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.1993 - Aktenzeichen 1 UF 3/93
DRsp Nr. 1994/8759
Der auf den Sozialhilfeträger übergegangene Anspruch auf rückständigen Kindesunterhalt kann verwirkt sein, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nach Zugang der Überleitungsanzeige (§ 90BSHG) regelmäßig Unterhaltszahlungen geleistet hat und der Sozialhilfeträger, nachdem er dem Unterhaltspflichtigen die Höhe der Sozialhilfeleistungen mitgeteilt hat (§ 91 Abs. 2BSHG), noch mehrere Jahre verstreichen läßt, bevor er die Nachforderung geltend macht.