I. Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 11. Juni 2021 aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Hamburg zurückverwiesen.
II. Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
I. Der Vater begehrt Umgang mit seinen beiden Söhnen.
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