OLG Köln - Beschluss vom 08.05.2025
14 UF 14/25
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Leverkusen, - Vorinstanzaktenzeichen 39 F 55/22

Vollständige Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater i.R.d. Kindeswohls; Fehlende Basis für eine kindeswohlorientierte Kommunikation zwischen den Kindeseltern durch den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des gemeinsamen Kindes

OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2025 - Aktenzeichen 14 UF 14/25

DRsp Nr. 2025/6606

Vollständige Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater i.R.d. Kindeswohls; Fehlende Basis für eine kindeswohlorientierte Kommunikation zwischen den Kindeseltern durch den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des gemeinsamen Kindes

1. Eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Kindeseltern ist zu verneinen, wenn ein Elternteil dem Anderen über Jahre einen sexuellen Missbrauch des gemeinsamen Kindes unterstellt, obwohl alle durchgeführten strafrechtlichen wie kinderschutzrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen keinerlei Hinweise auf die Richtigkeit der Behauptung ergeben haben. 2. Eine Basis für eine kindeswohlorientierte Kommunikation zwischen den Kindeseltern liegt nicht vor, wenn der eine Elternteil dem Anderen fortdauernde Manipulationen, Provokationen und Bedrohungen gegenüber ihm und dem gesamten Helfersystem vorwirft und jede direkte Kontaktaufnahme verweigert.

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 29.11.2024 (39 F 55/22) dahingehend abgeändert, dass das Sorgerecht für das minderjährige Kind M. V. S., geboren am 00.00.2017, insgesamt dem Kindesvater zur alleinigen Ausübung übertragen wird.

2. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 29.11.2024 (39 F 55/22) wird zurückgewiesen.