Im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens hat das Nachlaßgericht den Rechtsanwalt S. zum Pfleger für die zukünftigen Kinder der Tochter des Erblassers bestellt. Nach Abschluß seiner Tätigkeit hat das Nachlaßgericht die Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Nachlaß festgesetzt. Auf Beschwerde des Bezirksrevisors hat das Landgericht die Festsetzung wieder aufgehoben. Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde des Rechtsanwalts und die Anschlußbeschwerde des Bezirksrevisors. Beide Beschwerden blieben erfolglos.
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