1. Auf die sofortige Beschwerde des Nachlasspflegers wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.04.2025, Az.
Dem Nachlasspfleger Herrn Rechtsanwalt wird für seine Tätigkeit in der Zeit vom 29.12.2023 bis 28.12.2024 eine Vergütung aus dem Nachlass in Höhe von
6.051,34 €
festgesetzt.
2. Von der Erhebung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; Auslagen werden nicht erstattet.
3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 930,97 €.
I.
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 18.12.2023 Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben des Erblassers angeordnet, und zwar für die Wirkungskreise Ermittlung der Erben und Sicherung und Verwaltung des Nachlasses. Zur Nachlasspfleger wurde der hiesige Beschwerdeführer bestimmt. Des Weiteren wurde angeordnet, dass dieser die Pflegschaft berufsmäßig führt (Bl. 28/29 d.A.).
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