1. Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 10. Juli 2012 - 41 F 433/07 S - in der Fassung des Berichtigungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 11. September 2012 in Ziffer III. der Entscheidungsformel abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Anträge des Antragsgegners und die Wideranträge der Antragstellerin werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Im Übrigen verbleibt es bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung.
I.
|
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|