1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 2.3.2018, eingegangen am 6.3.2018, wird der am 7.2.2018 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Suhl, Az.
2. Die Sache wird zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.
3. Der Beschwerdewert wird auf 9.486,36 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 21.2.2017 beantragt, die am ... vor dem Standesbeamten des Standesamts in H. geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten zu scheiden. Aus der Verbindung der Beteiligten ist das gemeinsame Kind, der Sohn ..., geboren am ..., hervorgegangen. Die Ehegatten leben seit 2014 voneinander getrennt. Die Antragstellerin hat gemeinsam mit ihrem Kind die vormals eheliche Wohnung verlassen.
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