1. Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sonneberg vom 16.04.2024, Az.
Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Mit vom Amtsgericht - Familiengericht - Sonneberg gebilligter Vereinbarung vom 12.05.2023 haben die Eltern des am [...] geborenen Kindes I. S. im Verfahren
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