OLG Thüringen - Beschluss vom 17.02.2025
1 WF 306/24
Vorinstanzen:
AG Sonneberg, vom 16.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 162/22

OLG Thüringen - Beschluss vom 17.02.2025 (1 WF 306/24) - DRsp Nr. 2025/5909

OLG Thüringen, Beschluss vom 17.02.2025 - Aktenzeichen 1 WF 306/24

DRsp Nr. 2025/5909

Tenor

1. Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sonneberg vom 16.04.2024, Az. 1 F 162/22, dahingehend abgeändert, dass gegen den Kindesvater wegen Verstoßes gegen die gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung vom 12.05.2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,- € festgesetzt wird.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe

I.

Mit vom Amtsgericht - Familiengericht - Sonneberg gebilligter Vereinbarung vom 12.05.2023 haben die Eltern des am [...] geborenen Kindes I. S. im Verfahren 1 F 162/22 den Umgang des Kindesvaters mit dem Kind geregelt. Danach hat der Umgang beginnend ab dem 19.05.2023 im "14-tägigen Rhythmus von Freitag bis Sonntag" stattzufinden. Dabei hat der Kindesvater das Kind am Freitag um 16.00 Uhr bei der Kindesmutter abzuholen und es am Sonntag um 17.00 Uhr zur Kindesmutter zurückzubringen.