Die sofortige Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 29. November 2022 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Vater zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis 500 EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Antrag des Vaters auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Die gegen die Zurückweisung seines Ordnungsmittelantrages vom 22. Oktober 2022 durch Beschluss des Amtsgerichts Bernau vom 29. November 2022 gerichtete (sofortige) Beschwerde des Vaters vom 14. Dezember 2022 ist gemäß §§ 87 Abs. 4 FamFG, 567 ff. ZPO zulässig, bleibt in der Sache aber ohne Erfolg.
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