1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin werden der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 20.08.2024 und das Verfahren, auf dem er beruht, aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Nauen zurückverwiesen.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Familiengericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
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